AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für sämtliche Geschäftsbeziehungen.
Vertragspartner
Freizeichen
Isa Taspinar, e.U.
2500 Baden
Österreich
01
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Freizeichen, einem Angebot von Isa Taspinar e.U. (nachfolgend „Freizeichen") und seinen Kund:innen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich von Freizeichen anerkannt wurden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
02
Vertragsabschluss
Angebote von Freizeichen sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsannahme, Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Angebots oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen zustande.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
03
Leistungen
Freizeichen bietet Dienstleistungen in den Bereichen:
- KI-gestützte Kommunikationslösungen
- Voice Agents
- Telefonassistenz-Systeme
- Automatisierungen
- Digitale Assistenten
- KI-Beratung
- Implementierung und Betreuung von KI-Lösungen
- Kommunikations- und Marketingberatung
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet Freizeichen keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen.
04
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Materialien und Freigaben rechtzeitig bereitzustellen.
Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch verspätete Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten von Freizeichen.
Entstehende Zusatzaufwände können gesondert verrechnet werden.
05
Preise und Honorare
Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, in Euro.
Angebote gelten grundsätzlich für 30 Tage ab Ausstellungsdatum.
Zusätzliche Leistungen, Änderungswünsche oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden gesondert verrechnet.
06
Zahlungsbedingungen
Freizeichen ist berechtigt, angemessene Anzahlungen oder Teilzahlungen zu verlangen.
Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung
- 50 % Restzahlung nach Fertigstellung oder Bereitstellung der vereinbarten Leistung
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß österreichischem Recht.
07
Laufzeiten und Kündigung
Laufende Betreuungs-, Wartungs- oder Serviceleistungen können mit den im jeweiligen Angebot vereinbarten Fristen gekündigt werden.
Soweit keine abweichende Vereinbarung besteht, gilt eine Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende.
Bereits erbrachte Leistungen sind unabhängig vom Kündigungszeitpunkt vollständig zu vergüten.
08
Abnahme und Freigabe
Vom Auftraggeber freizugebende Leistungen gelten als genehmigt, wenn innerhalb von fünf Werktagen nach Übermittlung keine schriftlichen Einwände erfolgen.
Nach erfolgter Freigabe oder produktiver Nutzung gelten die Leistungen als abgenommen.
Nachträgliche Änderungswünsche können gesondert verrechnet werden.
09
Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
Sämtliche Konzepte, Strategien, Automatisierungen, Voice-Agent-Konfigurationen, Prompts, Workflows, Dokumentationen, Designs, Texte und sonstige Leistungen von Freizeichen unterliegen dem Urheberrecht sowie weiteren Schutzrechten.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vereinbarten Leistungen.
Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Vermarktung, Veröffentlichung oder Nutzung durch Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Freizeichen.
10
KI-Systeme und Drittanbieter
Freizeichen arbeitet gegebenenfalls mit Drittanbietern und externen Plattformen zusammen, darunter beispielsweise OpenAI, ElevenLabs, Google, WhatsApp, Calendly, Lovable, Vercel oder vergleichbare Dienste.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Leistungen teilweise auf Technologien Dritter basieren.
Freizeichen übernimmt keine Haftung für Ausfälle, Preisänderungen, Funktionsänderungen oder Einschränkungen dieser Drittanbieter.
KI-Systeme können trotz sorgfältiger Konfiguration unvollständige, fehlerhafte oder unerwartete Ergebnisse erzeugen. Eine Garantie für die inhaltliche Richtigkeit oder jederzeitige Verfügbarkeit von KI-generierten Ergebnissen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
11
Verfügbarkeit und Support
Freizeichen bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der bereitgestellten Lösungen.
Eine ununterbrochene Verfügbarkeit kann jedoch nicht garantiert werden.
Insbesondere Wartungsarbeiten, technische Störungen, Internet-Ausfälle, Serverprobleme oder Einschränkungen bei Drittanbietern können zu temporären Unterbrechungen führen.
12
Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des österreichischen Rechts.
Freizeichen ist berechtigt, Mängel zunächst durch Verbesserung oder Ersatzleistung zu beheben.
Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
13
Haftung
Freizeichen haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverluste, Betriebsunterbrechungen oder sonstige Vermögensschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die Haftung von Freizeichen ist jedenfalls auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes begrenzt.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden oder zwingende gesetzliche Ansprüche.
14
Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln.
Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
15
Referenznennung
Freizeichen ist berechtigt, den Auftraggeber nach erfolgreichem Projektabschluss als Referenz zu nennen sowie dessen Unternehmensnamen und Logo für eigene Marketingzwecke zu verwenden.
Sofern der Auftraggeber dies nicht wünscht, kann er der Referenznennung jederzeit schriftlich widersprechen.
16
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Details zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der jeweils aktuellenDatenschutzerklärung auf der Website von Freizeichen.
17
Anwendbares Recht
Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Freizeichen und dem Auftraggeber ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden.
18
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Baden, Österreich.
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen zwischen Freizeichen und dem Auftraggeber wird – soweit gesetzlich zulässig – die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Baden, Niederösterreich vereinbart.